„Banking" für Entscheider!

 

"Alte Welt":

In Deutschland lassen sich 99 % aller Banken und Finanzdienstleistungsinstitute die Anlageberatung durch Provisionen oder prozentuale Vergütungen bezahlen. Die Kunden der Institute möchten andererseits unabhängig beraten werden. Im Ergebnis hat sich in der alten Welt ein Interessenkonflikt etabliert.

 

"Neue Welt":

Seit 03.01.2018 können Kunden mit Anlagevermögen bewusst entscheiden, wie die Beratung vergütet wird. Endlich ist gesetzlich geregelt, dass unabhängige Anlageberatung ausschließlich von bundesweit aktuell 18 im BaFin-Register eingetragenen Unabhängigen Honorar-Anlageberatern erbracht wird!

 

 

Unabhängige Honorar-Anlageberatung, weil ...

 

  • ersparte Provisionen / Gebühren für Sie höhere Renditen bedeuten,
  • per Gesetz ein Interessenkonflikt ausgeschlossen ist,
  • eine jährliche Vergütung für Zeit und Know-how meist günstiger ist,
  • sie Empfehlungen ermöglicht, auch mal nichts zu investieren,
  • Sie Ihre Banken behalten können - wenn Sie es wollen.

 

"Seit 2001 überträgt Sineus das in den Bereich Finanzen, was sich in den Bereichen Steuern und Recht jahrzehntelang etabliert hat - eine glaubwürdige Beratung auf Mandatsbasis!"

 

Uwe Siebert, Geschäftsführender Gesellschafter             

zum Video (90 Sekunden)

Vorstellung

Die durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Siebert als Inhaber geführte Sineus Financial Services GmbH wurde bereits 2001 als unabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut gegründet.

Das innovative Unternehmen hat sich der Idee verschrieben, Kunden mit Anlagevermögen ohne die systembedingten Interessenkonflikte der üblichen provisions- und margenorientierten Beratung zu unterstützen. Für die Glaubwürdigkeit verzichtet Sineus bewusst auf den Status eines Kreditinstitutes, hat keine eigenen Produkte, betreibt keine eigene Vermögensverwaltung und keinen Eigenhandel.

Durch eine individuelle Mandatsvereinbarung überträgt Sineus in den Bereich Finanzen, was in den Bereichen Recht und Steuern bereits jahrzehntelang etabliert ist - eine glaubwürdige Interessenvertretung.

Im zweiten Geschäftsbereich In- und Outsourcingpartner erbringt Sineus für Kanzleien, Banken, Finanzdienstleister oder sonstige Dritte die Leistungen Vermögenscontrolling für Dritte, Aftersales-Services und Finanzmarktkomitee in einmaliger, wiederkehrender oder dauerhafter Form.

Zulassung

Sineus ist seit 2000 beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert.

 

Per 19.06.2002 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) der Sineus Financial Services GmbH die Erlaubnis für die bisher im Kreditwesengesetz (KWG) definierten Finanzdienstleistungen Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung erteilt. Für die seit 01.11.2007 genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung Anlageberatung gilt die Erlaubnis zur Erbringung per Gesetz als erteilt.

 

Am 25.12. 2019 sind zwei neue EU-Rechtsakte in Kraft getreten, die einen neuen europäischen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen schaffen. Die Investment Firms Regulation (IFR) ist seit dem 26.06.2021 direkt anwendbares Recht und die Investment Firms Directive (IFD) wurde mit Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) zum 26.06.2021 in nationales Recht umgesetzt.

 

Die Erlaubnis nach § 15 WpIG für die nunmehr im WpIG als Wertpapierdienstleistungen definierten Erlaubnistatbestände Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 bis Nr. 5 WpIG) gilt aufgrund der Übergangsvorschrift als erteilt.

 

Seit 01.08.2014 ist Sineus Financial Services GmbH im von der BaFin geführten Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater registriert.

 

Die Wertpapierdienstleistungen Anlagevermittlung und Anlageberatung werden ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der Sineus Financial Services GmbH auch durch Partner vor Ort als vertraglich gebundene Vermittler erbracht (§ 3 Absatz 2 WpIG), wenn dies der BaFin angezeigt ist.

 

Für die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke oder Immobilien (§34c Abs. 1 Ziff. 1. und 2. GewO) unterliegt das Unternehmen der Gewerbeaufsicht der Stadt Melle.

Ansprechpartner

Uwe Siebert

Geschäftsführender

Gesellschafter

Lubow Kran

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Daniel Heidemann

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michael Andert

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michaela Siebert

Verwaltung

Wertpapier-Service

Uwe Siebert

Geschäftsführender

Gesellschafter

Lubow Kran

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Daniel Heidemann

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michael Andert

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michaela Siebert

Verwaltung

Wertpapier-Service

 

Uwe Siebert

Geschäftsführender

Gesellschafter

Lubow Kran

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Daniel Heidemann

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michael Andert

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michaela Siebert

Verwaltung

Wertpapier-Service

 

Uwe Siebert

Geschäftsführender

Gesellschafter

Lubow Kran

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Daniel Heidemann

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Vermögenscontrolling

Michael Andert

Wertpapier-Service

Vermögenscontrolling

Michaela Siebert

Verwaltung

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